Nach einer breiten terminologischen Abdeckung von Bereichen der juristischen Fachsprache in Deutschland, der Schweiz, Österreich und Italien und nach wichtigen korpusgestützten Analysen syntaktischer, textlinguistischer und pragmatischer Aspekte von Texten der juristischen Kommunikation (z. B. Höhmann 2005, Lombardi 2004, Wiesmann 2004, Heller 2003, u.a.), bietet sich nun der Anlass, Syntax, Semantik und in einiger Hinsicht auch die Pragmatik von Konditionalgefügen in deutschen und italienischen Gesetzestexten sowohl kontrastiv als auch translationsmethodisch zu vertiefen. Neue Gesichtspunkte ergeben sich vor allem aus dem nun größtenteils verwirklichten Projekt von Visconti (zuletzt 2007), ein kontrastives, mehrsprachiges Lexikon der konditionalen Konnektoren unter besonderer Berücksichtigung juristischer Texte auf- bzw. auszubauen. In diesem Aufsatz soll nun versucht werden, die Tragweite des Ansatzes von Visconti unter systematischer Heranziehung eines Korpus von deutschen und italienischen Gesetzbüchern detailliert zu diskutieren. Dabei soll vor allem der Frage nachgegangen werden, in wieweit sich die Unterscheidung zwischen zwei Grundklassen konditionaler Konnektoren (allgemein hypothetisch und restriktiv) in deutschen und italienischen Gesetzestexten nachvollziehen lässt und in wieweit es möglich ist, die gewonnenen Einsichten in ein mehrsprachiges Lexikon der konditionalen Konnektoren aufzunehmen.

Genau wenn oder nur insoweit? Einschränkende Bedingungen in deutschen und italienischen Gesetzbüchern / M. Soffritti. - In: MODERNE SPRACHEN. - ISSN 0026-8666. - STAMPA. - 53:(2009), pp. 49-80.

Genau wenn oder nur insoweit? Einschränkende Bedingungen in deutschen und italienischen Gesetzbüchern

SOFFRITTI, MARCELLO
2009

Abstract

Nach einer breiten terminologischen Abdeckung von Bereichen der juristischen Fachsprache in Deutschland, der Schweiz, Österreich und Italien und nach wichtigen korpusgestützten Analysen syntaktischer, textlinguistischer und pragmatischer Aspekte von Texten der juristischen Kommunikation (z. B. Höhmann 2005, Lombardi 2004, Wiesmann 2004, Heller 2003, u.a.), bietet sich nun der Anlass, Syntax, Semantik und in einiger Hinsicht auch die Pragmatik von Konditionalgefügen in deutschen und italienischen Gesetzestexten sowohl kontrastiv als auch translationsmethodisch zu vertiefen. Neue Gesichtspunkte ergeben sich vor allem aus dem nun größtenteils verwirklichten Projekt von Visconti (zuletzt 2007), ein kontrastives, mehrsprachiges Lexikon der konditionalen Konnektoren unter besonderer Berücksichtigung juristischer Texte auf- bzw. auszubauen. In diesem Aufsatz soll nun versucht werden, die Tragweite des Ansatzes von Visconti unter systematischer Heranziehung eines Korpus von deutschen und italienischen Gesetzbüchern detailliert zu diskutieren. Dabei soll vor allem der Frage nachgegangen werden, in wieweit sich die Unterscheidung zwischen zwei Grundklassen konditionaler Konnektoren (allgemein hypothetisch und restriktiv) in deutschen und italienischen Gesetzestexten nachvollziehen lässt und in wieweit es möglich ist, die gewonnenen Einsichten in ein mehrsprachiges Lexikon der konditionalen Konnektoren aufzunehmen.
2009
Genau wenn oder nur insoweit? Einschränkende Bedingungen in deutschen und italienischen Gesetzbüchern / M. Soffritti. - In: MODERNE SPRACHEN. - ISSN 0026-8666. - STAMPA. - 53:(2009), pp. 49-80.
M. Soffritti
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