Vor dem Hintergrund moderner terminologiewissenschaftlicher Erkenntnisse werden neue Wege der Beschreibung von Rechtstermini aufgezeigt, die die Grenzen des traditionellen Wüsterschen Begriffsverständnisses zu überwinden vermögen. Im Mittelpunkt steht dabei die Rolle der Definition, die bei der Abgrenzung von Rechtsbegriffen, vor allem aber bei deren Bestimmung eine Rolle spielt. Aus einer modernen terminologiewissenschaftlichen Sicht sind Begriffe das Ergebnis und nicht der Gegenstand der Definition. Rechtsbegriffe jedoch können durch Definition meist nur in ihrem Kern- und nicht auch in ihrem Randbereich bestimmt werden, was eine darüber hinausgehende Auseinandersetzung mit den Gegenständen des Rechts erforderlich macht. Durch eine Definition von Rechtstermini anstatt von Rechtsbegriffen werden schließlich die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass nicht nur dem fachlichen, sondern auch dem sprachlichen Kontext Rechnung getragen werden kann und dass die Bedürfnisse von Rechtsübersetzern eine umfassende Berücksichtigung finden können.

Wiesmann E. (2004). Neue Wege der Beschreibung von Rechtstermini: der semasiologisch-onomasiologische Ansatz der Begriffsbestimmung und seine Bedeutung für den Rechtsübersetzer. LINGUISTICA ANTVERPIENSIA, LA - NS 3/2004, 37-51.

Neue Wege der Beschreibung von Rechtstermini: der semasiologisch-onomasiologische Ansatz der Begriffsbestimmung und seine Bedeutung für den Rechtsübersetzer

WIESMANN, EVA BERTA MARIA
2004

Abstract

Vor dem Hintergrund moderner terminologiewissenschaftlicher Erkenntnisse werden neue Wege der Beschreibung von Rechtstermini aufgezeigt, die die Grenzen des traditionellen Wüsterschen Begriffsverständnisses zu überwinden vermögen. Im Mittelpunkt steht dabei die Rolle der Definition, die bei der Abgrenzung von Rechtsbegriffen, vor allem aber bei deren Bestimmung eine Rolle spielt. Aus einer modernen terminologiewissenschaftlichen Sicht sind Begriffe das Ergebnis und nicht der Gegenstand der Definition. Rechtsbegriffe jedoch können durch Definition meist nur in ihrem Kern- und nicht auch in ihrem Randbereich bestimmt werden, was eine darüber hinausgehende Auseinandersetzung mit den Gegenständen des Rechts erforderlich macht. Durch eine Definition von Rechtstermini anstatt von Rechtsbegriffen werden schließlich die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass nicht nur dem fachlichen, sondern auch dem sprachlichen Kontext Rechnung getragen werden kann und dass die Bedürfnisse von Rechtsübersetzern eine umfassende Berücksichtigung finden können.
2004
Wiesmann E. (2004). Neue Wege der Beschreibung von Rechtstermini: der semasiologisch-onomasiologische Ansatz der Begriffsbestimmung und seine Bedeutung für den Rechtsübersetzer. LINGUISTICA ANTVERPIENSIA, LA - NS 3/2004, 37-51.
Wiesmann E.
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